TierNotFelle EUROPA e.V.
Sparkasse Ansbach
BIC: BYLADEM1ANS
IBAN: DE43
7655 0000 0008 5616 15
Paypal: kontakt@
tiernotfelle-europa.de
Vereinsregister:
Amtsgericht Ansbach
Registergericht VR 200615
Gemeinnützigkeit
Finanzamt Ansbach
Steuer Nr. 203/108/21048
15. November 2024
Freistellungsbescheid 2019 - 2021
Freistellungsbescheid 2016 - 2018
Freistellungsbescheid 2014 - 2015
Gemeinnützigkeit
Seit dem 01.01.2021 gilt für den
vereinfachten Spendennachweis
eine Grenze von 300 Euro.
Für das vereinfachte Nachweisverfahren
könnt ihr euch das Formular ausdrucken,
das wir wir unten als PDF hinterlegt haben.
Den Text, den das Formular beinhaltet, könnt ihr in der rechten Spalte lesen.
Vereinfachter Spendennachweis
Bei Spenden bis zu 300 Euro dient dieser Beleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Empfänger: TierNotFelle EUROPA e.V.
Bankverbindung: Sparkasse Ansbach
IBAN: DE43 7655 0000 0008 5616 15
BIC: BYLADEM1ANS
Art der Zuwendung: Geldzuwendung
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ansbach vom 09.02.2023 -StNr. 203/108/21048- für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 - 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den
§§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Ansbach, StNr. 203/108/21048 mit Bescheid vom 20. Oktober 2014 nach § 60a
AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz, die Zuwendung wird ausschließlich zu diesem Zweck eingesetzt.
- Vom Landratsamt Ansbach wurde uns die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes
zur Einfuhr von Hunden nach Deutschland erteilt.
- Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach wurde uns eine TRACES-Nummer zugewiesen.
- Vom Landratsamt Ansbach wurde uns die Zulassung als Transportunternehmen
gem. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erteilt.
Zulassungsnachweis gem. Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 1/2005
Den Genehmigungen des Landratsamts Ansbach bzw. des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
liegen folgende Befähigungsnachweise des Vorstands (E. Brandstetter) zugrunde:
- Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG Abs. 1 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 8a
- Sachkundeprüfung nach §10 LHundG NRW
- Transportbefähigung Langstrecke
- zugelassenes Transportfahrzeug