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15. November 2024

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Tierversuchsfrei

... Tierversuchsfreie Kosmetik

 

September 2010  -  Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes 

 

Alle in der Kosmetik-Positivliste genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt. Das bedeutet:

 

1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass

 

a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,

 

b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,

 

c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,

 

d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).

 

2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.

 

3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.

 

4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro. 

 

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Kosmetik-Positivliste: Hersteller hier zu finden:  --> KLICK 

 

Die nachfolgend genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt.

 

° Produkte bzw. Produktserien sind vegan (ohne jegliche tierische Inhaltsstoffe).

* Diese Firmen erfüllen derzeit noch nicht die neue Richtlinie in Bezug auf die Verwendung von Inhaltsstoffen von toten Tieren; das heißt, die Firmen verwenden beispielsweise noch Gelatine, Gallenflüssigkeit oder Klauenöl (siehe unter „Richtlinien“ 1c).

 

Der Deutsche Tierschutzbund wird die Angaben der Hersteller immer wieder überprüfen. Wir sehen uns den VerbraucherInnen, die heute tierversuchsfreie Kosmetik verwenden möchten, und vor allem den Tieren, die heute noch für kosmetische Präparate leiden und sterben müssen, in höchstem Maße verpflichtet. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Positivliste auch in Zukunft Veränderungen erfährt.

 

Zur Durchsetzung der Interessen derjenigen, die jetzt und in Zukunft Kosmetik ohne Tierversuche herstellen möchten, haben sich einige Firmen zu einem „Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.“ (IHTK) zusammengeschlossen.

 

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Kosmetik-Positivliste: Läden und Vertriebsfirmen hier zu finden:  --> KLICK

 

Die nachfolgenden Läden und Vertriebsfirmen bieten ausschließlich Kosmetika von Herstellerfirmen an, die in der Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes verzeichnet sind.

 

Zur Durchsetzung der Interessen derjenigen, die jetzt und in Zukunft Kosmetik ohne Tierversuche herstellen möchten, haben sich einige Firmen zu einem „Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.“ (IHTK) zusammengeschlossen.  

 

Die mit Häschen-Emblem gekennzeichneten Hersteller werben im Handel mit dem vom IHTK vergebenen Markenzeichen. 

 

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international gültige Siegel:

 

Kosmetik und Pflegeprodukte zu erkennen, die ohne Tierversuche hergestellt wurden, ist gar nicht so schwer!

Diese Siegel helfen, sich für eine tierfreundliche Variante zu entscheiden:

 

 

 

 

Internationaler Herstellerverband

gegen Tierversuche in der Kosmetik (IHTK)

Das Logo des Deutschen Tierschutzbundes auf den Produkten zeigt ein Kaninchen mit einer schützenden Hand. Für diese Produkte dürfen keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Die Unternehmen dürfen keine Verbindung zu anderen Unternehmen haben, die Tierversuche durchführen. Es dürfen keine Rohstoffe verwendet werden, die nach dem 1.1.1979 auf den Markt kamen und dementsprechend danach getestet wurden. Auch dürfen keine Bestandteile von getöteten oder gequälten Tieren verwendet werden. Diese Produkte gibt es im Internet oder bei Vertriebspartnern. 

http://www.ihtk.de/

 

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Humane Cosmetics Standard (HCS)

Dieses international gültige Siegel mit dem „springenden Kaninchen“ Logo bedeutet für die entsprechenden Produkte: Es gibt einen vom Unternehmen gewählten, unveränderbaren Stichtag, seit dem das Unternehmen keine Tierversuche mehr durchführt oder in Auftrag gibt. Auch Zulieferer dürfen keine Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben. Nicht verboten sind jedoch Bestandteile von toten oder lebenden Tieren. Produkte mit diesem Siegel sind im Internet oder bei zertifizierten Unternehmen erhältlich. 

http://www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch/downloads/labels/hcs_kriterien_en.pdf

 

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Kontrollierte Natur-Kosmetik (BDIH)

Bei diesem Siegel dürfen weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Rohstoffe, die vor dem 1.1.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Der Einsatz von Stoffen, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist nicht gestattet. Diese Produkte sind in Drogeriemärkten, Bioläden, Reformhäusern, im Internet oder bei Vertriebspartnern zu finden. 

http://www.kontrollierte-naturkosmetik.de/bdih.htm

 

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Veganblume

Dieses Siegel zeigt eine Art Sonnenblume in einem Kreis. Es dürfen keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Auch Rohstofflieferanten dürfen keine Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben. Es dürfen keinerlei Tierprodukte verwendet werden. Diese Produkte sind in Drogeriemärkten (Rossmann, DM), in Reformhäusern,

im Internet oder bei Vertriebspartnern zu kaufen. 

http://www.vegan.at/veganelebensweise/guetesiegel/veganblume.html

 

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